Einwilligungserklärung Nasen-Rachen-Abstrich für den PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2
Hiermit erteilen Sie dem Testzentrum (Inhaber: Ulf Neuhaus Barclass Gesellschaft für Barkultur UG Münzgasse 2 01067 Dresden) Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Durchführung eines Abstrichs im Nasen-Rachen-Raum mit anschließendem PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 sowie zu der hiermit einhergehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dazu zählen insbesondere auch solche personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten), die gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO einem besonderen Schutz unterliegen. Zur Durchführung der Untersuchung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO benötigt der Betreiber Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Entnahme des Untersuchungsmaterials:
Zur Durchführung des geplanten Tests (PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2) ist zunächst die Entnahme von Untersuchungsmaterial erforderlich. Dies erfolgt mittels eines Abstrichs im Nasen-Rachen-Raum. Der Abstrich erfolgt regelhaft durch entsprechend medizinisch geschultes Personal. Diese Entnahme ist in den meisten Fällen medizinisch unbedenklich.
Folgende Unannehmlichkeiten/Risiken können dabei jedoch auftreten:
Reizung der Nasenschleimhäute
Würgereiz
Blutungen im Entnahme-Raum
Atemnot/Atembeklemmungen
Niesen/Husten/Verschlucken
Durchführung des Tests:
Im Anschluss an die Entnahme des Untersuchungsmaterials wird noch vor Ort ein PoC Antigen-Schnelltest durchgeführt. Die Auswertung des Schnelltests sowie die Befundmitteilung erfolgen vor Ort oder per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Tests keine 100-prozentige Exaktheit erlauben. Ein Testergebnis kann sowohl falsch positiv als auch falsch negativ ausfallen. Gerne informiert Sie das Team des Betreibers über die jeweiligen, von dem Testhersteller angegebenen, statistischen Wahrscheinlichkeiten eines falschen Ergebnisses.